Meine Leistungen
Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Pflegebedürftige mit Pflegegrad, die Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet, regelmäßig eine Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI in Anspruch zu nehmen. Diese Beratung dient der Sicherung der Pflegequalität sowie der Unterstützung pflegender Angehöriger. Ich führe diese Pflegeberatungen ausschließlich im Auftrag von ambulanten Pflegediensten oder Trägern durch, die zur Abrechnung mit den Pflegekassen berechtigt sind.
Angehörigenschulungen nach § 45 SGB XI
Ergänzend biete ich Angehörigenschulungen nach § 45 SGB XI an. In diesen Schulungen vermittle ich praxisnahes Wissen rund um Pflege, Entlastungsmöglichkeiten im Alltag sowie den sicheren Umgang mit pflegebedürftigen Menschen. Die Schulungen erfolgen ebenfalls im Auftrag von Pflegediensten oder Trägern und werden entsprechend organisiert und dokumentiert.
Zusammenarbeit & Abrechnung
Die Durchführung und Abrechnung der Pflegeberatungen sowie der Angehörigenschulungen erfolgt nicht privat, sondern ausschließlich über kooperierende Pflegedienste oder Sozialträger. Private Anfragen zur Pflichtberatung können daher nicht direkt durchgeführt werden. Gerne informiere ich darüber, wie eine Beratung über einen Pflegedienst organisiert werden kann.
Meine Beratungen erfolgen strukturiert, ressourcenorientiert und nachvollziehbar dokumentiert. Die Beratung findet in der Regel im häuslichen Umfeld statt.